Der Schwabenhof

Buchungsbedingungen

Allgemeinen Buchungsbedingungen

Vertrag zwischen Gast (Mieter) und Anbieterbetrieb (Vermieter)

1. Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald die Ferienwohnung gebucht wurde und eine Anzahlung oder eine schriftliche Bestätigung geleistet wurde. 

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Dauer des abgeschlossenen Vertrages.

3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung einer Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast (Mieter) verpflichtet sich, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen des Gastgebers. Die Einsparungen betragen bei Ferienwohnungen etwa 10%. 

5. Eine Anzahlung von 90% ist nach verbindlicher Buchung zu leisten. 

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Anreise

Ihre Anreise sollte zwischen 15.00 und 18.00 Uhr erfolgen. Sollten Sie erst später anreisen können, bitten wir um Benachrichtigung. 

Am Abreisetag sollte die Wohnung bis 10.00 Uhr besenrein verlassen sein.